2 Jahre Garantie
Versand in ganz Europa

FAQs

Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sie wählen ein Fahrrad, die Ausstattung und die Farbe aus und bestätigen die Bestellung. Wir bekommen von Ihnen eine Anzahlung in Höhe von 15% des Verkaufspreises. Der Restbetrag ist vor der Lieferung fällig. Sobald der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben wird, kann das Fahrrad geliefert werden. Wir empfehlen Ihnen nach Möglichkeit, die Ware persönlich abzuholen und das Fahrrad selbst vor Ort zu testen.
Nein. Die Fahrräder werden an unterschiedlichste Orte weltweit geliefert, es wäre deshalb schwierig, einen einheitlichen Betrag für den Versand zu berechnen. Wenn das Fahrrad in eine Stadt geliefert werden soll, die nicht weit von unserem Firmensitz entfernt liegt, können wird das Fahrrad kostenlos liefern.
Je nach Modell und Ausführung, sowie nach Verfügbarkeit, benötigen wir ca 6 Wochen zur Fertigung Ihres Bikes.
Abhängig vom Modell liegt das zulässige Höchstgewicht zusammen mit Fahrer, Geräten und Ware – 300 kg bis 350 kg.
Selbstverständlich setzen wir die Wünsche unserer Kunden/Innen um und bauen Ihnen auch ein individuelles Bike zusammen.

Da es doch manchmal zu Fragen kommen kann, haben wir Ihnen die häufigsten hier zusammengefasst:

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, einschließlich   Einpersonenunternehmen
  • sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
  • öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine

jeweils mit Sitz oder Niederlassung sowie Wertschöpfung in Österreich.

  • Elektrische Fahrräder, die lediglich einen verstärkten Rahmen sowie verstärkte Gepäckträger bei gleichzeitig herkömmlicher Bauart haben.
  • Elektrische Fahrradrikschas, Tandems und Fahrräder, die ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt sind.
  • Elektrische Lastenfahrräder deren Transportfläche oder Transportbox eine Nutzlast von weniger als 40 kg haben.
  • Selbst gebaute oder selbst zusammengebaute elektrische Lastenräder.
  • Zubehörteile oder Umbausätze mit Ausnahme von Elektroanhängern.
  • Gebrauchte elektrische Lastenfahrräder.

Achtung: Die Förderung ist für den selben Fördergegenstand nicht mit anderen Förderungen kombinierbar!

  • Die Einreichung muss vor Kauf/Leasing erfolgen.
  • Es sind nur neue Objekte förderfähig.
  • Die elektrischen Lastenfahrräder und Elektrolastenanhänger müssen vorwiegend in Wien genutzt werden.
  • Es gilt eine Behalte- und Benutzungspflicht von 3 Jahren.
  • Nachweis über die Einschulung der betroffenen MitarbeiterInnen.
  • Vorkehrungen für Betreuung und Wartung
  • Ökostromnachweis
  • Beteiligung an Erfahrungsaustausch organisiert durch die Abwicklungsstelle

Elektrische Lastenfahrräder („Basismodell“) der EG-Fahrzeugklasse L1-eA, deren Rahmenform und Bauart sich von herkömmlichen Fahrrädern insofern unterscheiden, als dass sie für den Transport großer Lasten geeignet sind.

Dazu zählen:

  • einspurige elektrische Lastenfahrräder, mit einem verlängerten Radstand und/oder Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und große Lasten aufnehmen können.
  •  mehrspurige elektrische Lastenfahrräder mit einer Transportbox oder einer Transportfläche. 
  • Elektrolastenanhänger für Fahrräder

Weiters förderfähig sind:

  • die Adaptierung eines vom Hersteller angebotenen Basismodells auf spezielle Nutzungsbedürfnisse, der Einbau eines GPS-Trackers, ein zusätzlicher Akku.
  • für elektrische Lastenfahrräder ab 40 kg bis 100 kg Nutzlast und Elektrolastenanhänger: maximal 2.000 EUR (ohne MWSt.) bzw. 50 % der förderfähigen Kosten, max. 6 Stück, nur Kauf
  • für elektrische Lastenfahrräder über 100 kg Nutzlast: maximal 4.000 EUR (ohne MWSt.) bzw. 30 % der förderfähigen Kosten, max. 3 Stück, Kauf oder Leasing (auf 36 Monate)

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur bei der Verwendung von 100 % Ökostrom möglich ist. Eine Auflistung an Ökostrom-Anbietern finden Sie hier

 

  • Die Einreichung erfolgt in zwei Schritten. Schritt 1 ist verpflichtend und vor Schritt 2 durchzuführen.
  • Schritt 1 – Online Registrierung – muss unbedingt vor Kauf erfolgen!: Durchführung der Online Registrierung inkl. Einreichung von Bestellunterlagen, Kostenvoranschlag u.ä. (siehe unten). Dies reserviert bei Vollständigkeit der Unterlagen die Fördermittel für einen Zeitraum von 6 Monaten.   
  • Schritt 2 – Antragsstellung – nach Kauf bzw. Abschluss des Leasingvertrags sowie nach Inbetriebnahme des elektrischen Lastenfahrrads/Elektroanhängers: Einreichung der vollständigen Unterlagen (inkl. Fotodokumentation über die bereits im Einsatz befindlichen und zur Förderung beantragten elektrischen Lastenfahrräder und/oder Elektrolastenanhänger) per Mail an die Abwicklungsstelle bis längstens 6 Monate nach Schritt 1. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf.

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